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Im Jahr 2026 treten mehrere relevante Änderungen in Kraft, die die Arbeit von Lebensmittelherstellern und Inverkehrbringern unmittelbar betreffen. Neben neuen und präziseren Kennzeichnungsvorgaben für Honig und treten die neuen Berechnungsregeln für den Nutri-Score in Kraft und die mikrobiologischen Anforderungen an verzehrfertige Lebensmittel, insbesondere im Hinblick auf Listeria monocytogenes, werden deutlich verschärft. Diese Entwicklungen stellen Qualitätsverantwortliche, Produktentwickler und Regulatory-Teams vor die Aufgabe, bestehende Prozesse, Etiketten und HACCP-Konzepte kritisch zu überprüfen und an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Für Honig gelten künftig strengere Herkunftskennzeichnungsvorschriften, die eine detaillierte Auflistung der Ursprungsländer nach Gewichtsanteil vorsehen und damit die Transparenz gegenüber dem Verbraucher erhöhen. Bei Fruchtaufstrichen werden geänderte Mindestfruchtgehalte und angepasste Bezeichnungen relevant, was eine sorgfältige Überprüfung von Rezepturen und Etiketten erforderlich macht. Eine fachliche Überprüfung Kennzeichnung wird damit zu einem zentralen Bestandteil des Compliance-Managements. Im mikrobiologischen Bereich rücken Listerien noch stärker in den Fokus. Durch die neuen, ab Mitte 2026 geltenden EU-Kriterien, werden in verzehrfertigen Produkten, die die Vermehrung dieser Bakterien begünstigen können, strengere Anforderungen an das Vorkommen von Listeria monocytogenes über die gesamte Haltbarkeitsdauer gestellt. Veröffentlicht wurde die neue Verordnung (EU) 2024/2895 bereits im November 2024, tritt jedoch zum 1. Juli 2026 in Kraft. Für Betriebe, die beispielsweise Räucherfisch, kühlpflichtige Feinkost oder andere Produkte im Geltungsbereich der gesetzlichen Änderungen herstellen, bedeutet dies eine Verschärfung der Beurteilungsmaßstäbe und eine potenziell frühere Einstufung als unsicheres Lebensmittel im Falle positiver Befunde. Entsprechend steigt der Stellenwert eines systematischen Listerien-Monitorings, valider Haltbarkeitsstudien und klar dokumentierter Entscheidungswege im Krisen- und Rückrufmanagement. Unser Labor unterstützt Sie dabei, diese Neuerungen rechtssicher und praxisnah umzusetzen. Wir bieten umfassende mikrobiologische Prüfungen inklusive Listerien -Analytik, begleiten Sie bei der Erarbeitung und Aktualisierung belastbarer HACCP-Konzepte und übernehmen die fachliche Kennzeichnungsprüfung Ihrer Produkte – auf Wunsch inklusive Berechnung des Nutri-Score. Durch die Kombination aus Laboranalytik, regulatorischer Expertise und praxiserprobter Beratung erhalten Sie alle Bausteine, um Ihre Produkte und Prozesse rechtzeitig an die neuen Vorgaben anzupassen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Prüf- und Beratungspaket, das zu Ihrem Sortiment und Ihrem Risikoprofil passt.
Mit Vertrauen und Zuversicht in ein neues Jahr voller Möglichkeiten Ein ereignisreiches Jahr liegt hinter uns – geprägt von Engagement, gemeinsamer Weiterentwicklung und enger Zusammenarbeit. Wir blicken mit großer Dankbarkeit auf das vergangene Jahr zurück und möchten uns herzlich bei all unseren Kundinnen, Kunden, Partnern und Mitarbeitenden bedanken. Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung sind die Basis unseres täglichen Handelns und unseres Erfolgs. Das neue Jahr 2026 sehen wir als Chance, Bewährtes fortzuführen und Neues mutig anzupacken. Als Unternehmen, das Qualität, Präzision und Verantwortung verbindet, wollen wir auch künftig innovative Wege gehen. Wachstum verstehen wir dabei ganzheitlich: als stetige Weiterentwicklung unserer Leistungen, unserer Fachkompetenz und unserer Zusammenarbeit – mit dem Ziel, Sie auch in Zukunft mit höchster Zuverlässigkeit und Sorgfalt zu unterstützen. Wir freuen uns auf ein weiteres Jahr des gemeinsamen Fortschritts, auf inspirierende Projekte und darauf, kommende Herausforderungen gemeinsam zu meistern. Das Team der Bioserv Analytik und Medizinprodukte GmbH wünscht Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und erfüllendes neues Jahr 2026!
Im Mai erschien der finaler Entwurf der ISO/FDIS 10993-1:2025-05 „Biologische Beurteilung von Medizinprodukten – Teil 1: Anforderungen und allgemeine Grundsätze für die Beurteilung der biologischen Sicherheit im Rahmen eines Risikomanagementsystems“ Dr Entwurf bringt deutliche Änderungen – Was ist neu? Der Biologische EvaluierungsPlan (BEP) wird gefordert auch wenn die Planung bereits begonnen hat. Physikalische und chemische Charakterisierungen rücken noch stärker in den Fokus und gelten nicht mehr als biologischer Endpunkt– ihre Beurteilung ist jetzt fester Bestandteil der Materialcharakterisierung. Damit sollen Tierversuche reduziert werden. Änderungen in der Tabelle der biologischen Endpunkte Materialvermittelte Pyrogenität ist nicht mehr grundsätzlich gefordert. Kanzerogenität wird auch bei Produkten mit längeren Schleimhautkontakt erwartet. Genotoxizität auch bei längerem Kontakt zur beschädigten Haut, Schleimhautkontakt und indirektem Blutkontakt gefordert. Neubewertung der Kontaktdauer: die Kumulation der Anwendungsdauer kann die Klassifizierung von Produkten beeinflussen. Erweiterung der Risikoklassifizierung auf vorhersehbare Fehlanwendung wird gefordert. Was müssen Sie tun? Erstellen Sie einen BEP und bewerten Sie Ihre vorhandenen Dokumente hinsichtlich entstandener Lücken. Eventuell sind weitere Analysen oder die Überarbeitung von Bewertungen erforderlich. Sie benötigen Unterstützung bei der Dokumentenprüfung oder weitere Prüfungen? Kontaktieren Sie uns gerne unter info@bioserv.de



