Schulung Beratung Lebensmittelrecht Bioserv

Praxisnahe Beratung.

Qualitätsmanagement

Toxikologie

Krisenmanagement

EU-Zulassungen

Stetig im Wandel: Regulatorische Anforderungen für Unternehmen

Die Lebensmittelbranche und der Pharma- und Gesundheitssektor entwickeln sich stetig weiter. BIOSERV kennt die Märkte sowie ihre regulatorischen Ansprüche und berät Unternehmen dank des interdisziplinären Teams mit fachspezifischer Expertise.

Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung

Die praxiserfahrenen Qualitätsexperten von BIOSERV unterstützen Sie bei der Implementierung oder Aufrechterhaltung von Qualitätsmanagementkonzepten nach den aktuellen Anforderungen nationaler und internationeler Standards. Im Rahmen Ihrer Qualitätssicherung führen wir Betriebsbegehungen und qualitätssichernde Maßnahmen für Sie durch. Ob regelmäßige Betreuung, Vorbereitung für anstehende externe Audits, Durchführung interner Audits, Begleitung bei Audits oder Erstellung von Dokumenten –  wir bieten Ihnen umfängliche Lösungen an.

Unsere Berater sind „higher level“

  • IFS – International Featured Standard
  • BRC – British Retail Consortium
  • DIN EN ISO 22000 (FSSC)
  • Qualitätsmanagement 17025

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Kennzeichnungsprüfung

Kennzeichnungs-prüfung

Die Einhaltung nationaler und internationaler Standards bei der Produktkennzeichnung ist ein komplexes Feld, in dem es ständig neue Verordnungen und Richtlinien zu beachten gilt. In Abhängigkeit der Produktkategorie gibt es zahlreiche Regularien für gesetzliche Kennzeichnungen. BIOSERV unterstützt Unternehmen bei der rechtlich korrekten Umsetzung, z. B. auf der Grundlage der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, EU-Verordnung Nr. 1169/2011) oder laut EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009, durch. Auch bei der von Nutzung von Health Claims und Werbeaussagen unterstützt das BIOSERV Expertenteam.

BIOSERV bietet Kennzeichnungsprüfungen für folgende Verordnungen:

  • Lebensmittelinformationsverordnung
  • EU-Verordnung Nr. 1169/2011
  • EU-Verordnung Nr. 1924/2006
  • EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009
  • INCI
  • VO (EU) 2023/1545

HACCP-Konzepte für Lebensmittelhygiene

Die VO (EG) Nr. 852/2004 legt fest, dass Lebensmittelunternehmer aller Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen ein HACCP-System einrichten, durchführen und aufrechterhalten müssen. BIOSERV entwickelt individuelle, pragmatische und schlanke HACCP-Konzepte für sämtliche Betriebe der Lebensmittelindustrie und des -handwerks, die den geltenden gesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Auch prüft BIOSERV die Richtigkeit und Aktualität bestehender Dokumente und unterstützt bei behördlichen Reklamationen sowie Neu- und Umstrukturierungen.

Wer muss HACCP-Konzepte umsetzen?

  • Metzgereien, Bäckereien, Konditoreien
  • Feinkostunternehmen
  • Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung
  • Restaurants, Cafés, Eiscafés und (Schnell-)Gastronomie
  • Fleisch verarbeitende Betriebe, Schlachthöfe, Zerlegebetriebe
  • Bäuerliche Direktvermarkter, Manufakturen

Toxikologische Analysen, Gutachten und Bewertungen

Die wissenschaftliche Analyse gesundheitlicher Risiken, die durch Exposition gegenüber gesundheitsschädlicher Substanzen entstehen können, ist für verschiedenste Produktgruppen ein wesentlicher Bestandteil in der Produktentwicklung, Zulassung oder im Krisenmanagement. Dabei kann das Risiko von Chemikalien, herauslösbaren Substanzen aus Produkten, Rückständen oder durch (mikrobielle) Kontaminanten hervorgerufen werden.

Die erfahrenen Toxikologen von BIOSERV und das interdisziplinäre Team aus Fachwissenschaftlern analysieren individuelle Problemstellungen und bewerten bestehende Risiken im Kontext einschlägiger Normen und gesetzlicher Rahmenbedingungen.

  • DIN EN ISO 10993-17
  • Lebensmittelsicherheit
  • Stoffbewertung

Sicherheitsbewertungen für kosmetische Mittel und Notifizierung

Kosmetikhersteller müssen laut EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 jedes Produkt  vor dem Verkaufsstart einer umfassenden gesundheitlichen Sicherheitsbewertung unterziehen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Produkte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und kein Risiko für den Verbraucher darstellen.

Unsere Experten bewerten alle  enthaltenen Inhaltsstoffe unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Anwendung, der Herstellungsprozesse und  Produkteigenschaften. Alle Informationen und die Schlussfolgerung werden am Ende der Bewertung in einem Sicherheitsbericht festgehalten. Dieser ist der wichtigste Bestandteil der sogenannten Produktinformationsdatei, mit welcher die Hersteller dokumentieren, dass das kosmetische Produkt bei „normaler und vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher“ ist und auch sonst alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Gerne übernehmen wir auch die notwendige Notifizierung Ihrer Produkte im EU-Portal CPNP entsprechend Artikel 16 und 19 der EU-Kosmetikverordnung).

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Schulungen

Stetige Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal sowie Quereinsteigern ist für Unternehmen aus dem Lebensmittelsektor, der Arznei- und Medizinprodukteentwicklung sowie der Gesundheitsbranche von enormer Bedeutung. Denn Normen und Gesetze ändern sich stetig und Hersteller, verarbeitendes Gewerbe oder Betreiber sind verpflichtet, stets nach aktuellsten Standards zu arbeiten.

Besonderheiten im Bereich Lebensmittel

  • Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult werden

  • Personen, die für die Entwicklung und Anwendung des Verfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung oder für die Umsetzung einschlägiger Leitfäden zuständig sind, müssen in allen Fragen der Anwendung der HACCP-Grundsätze angemessen geschult werden

  • Alle Anforderungen der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über Schulungsprogramme für die Beschäftigten bestimmter Lebensmittelsektoren müssen eingehalten werden.

Unsere Schulungsangebote

BIOSERV bietet ein breit gefächertes Angebot für die Fortbildung von Mitarbeitenden in der Lebensmittelbranche, insbesondere im Bereich der Qualitätssicherung. Neben Inhouse-Consulting bietet BIOSERV auch Onlineschulungen an. Die modularen Schulungen werden stets auf individuelle Bedürfnisse ausgelegt.

Hygieneschulung und Folgebelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz

Die Hygieneschulung und Folgebelehrung gemäß § 43 ist für Beschäftigte in Lebensmittelunternehmen verpflichtend, für deren Durchführung der Arbeitgeber verantwortlich ist. Alle Beschäftigten, die in Berührung mit Lebensmitteln kommen, müssen jährlich zum Thema Lebensmittelhygiene und alle zwei Jahre zum Infektionsschutz geschult werden.

Teil 1: Lebensmittelhygiene-Schulung nach EU Verordnung (EG) Nummer 852/2004, orientiert an die Anforderungen der DIN 10514

  • Lebensmittelmikrobiologie und –hygiene
  • Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln
  • Warenkontrolle
  • Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
  • Anforderungen an Kühlung und Lagerung von Lebensmitteln
  • Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen
  • Reinigung und Desinfektion

Teil 2: Belehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

  • Gesetzliche Grundlage, das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Tätigkeitsverbot
  • Personalhygiene
  • Hygiene am Arbeitsplatz
  • Wege der Übertragung von Infektionen
  • Persönliche Schutzkleidung

Dauer

ca. 60 Minuten

Termine

24. Juli 2024, 19. September 2024, 29. Oktober 2024

Mindestteilnehmer

6 Personen*

Kosten

59,00 € zzgl. MwSt.

Basiswissen Kennzeichnung von verpackten Erzeugnissen

Das Seminar richtet sich an Lebensmittelunternehmer oder Mitarbeitende, die im Unternehmen Verantwortung für die Kennzeichnung von vorverpackten Erzeugnissen für den Endverbraucher tragen.

  • LMIV – allgemeine Pflichtkennzeichnungselemente nach Artikel 9
  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • Zutatenverzeichnis inkl. Allergenkennzeichnung, QUID-Angabe
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Angabe des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
  • Gebrauchsanleitung
  • Nährwertkennzeichnung

Dauer

ca. 3 Stunden

Termine

24. Juli 2024, 19. September 2024, 29. Oktober 2024

Mindestteilnehmer

Auf Anfrage

Kosten

Auf Anfrage

Einführung in die Biologische Sicherheitsbewertung von Medizinprodukten (DIN EN ISO 10993)

Die biologische Sicherheit ist entscheidend für die erfolgreiche Zulassung eines Medizinproduktes. Produkte müssen grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen gemäß Anhang I der Medizinprodukteverordnung erfüllen. Das bedeutet, dass sie biokompatibel sind und keine toxischen Effekte, Entzündungen oder andere unerwünschte Reaktionen hervorrufen.

Das BIOSERV Basisseminar bietet eine Einführung in die Anforderungen der ISO 10993 (Teil 1), als internationaler Standard für die biologische Sicherheit von Medizinprodukten. Dabei geht es um die korrekte Klassifizierung von Medizinprodukten, die Planung und direkt aus der ISO 10993 (Teil 1) ableitbaren Prüfungen und Prüfstrategien. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bedeutung der chemisch/physikalischen Charakterisierung gemäß ISO 10993-18 und begleitende Normenteile wie DIN EN ISO 10993-12, -17, sowie die „Big Three“ Prüfung auf Zytotoxizität, Irritation und Sensibilisierung (DIN EN ISO 10993-5, -10, – 23).

Die BIOSERV Experten teilen ihre jahrelange Erfahrung in der Durchführung komplexer Prüfstrategien und besprechen Ihre Fallbeispiele.

Dauer

ca. 6 Stunden

Termine

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Mindestteilnehmer

Auf Anfrage

Kosten

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