Labormeldepflicht nach §44 Abs. 4a LFGB

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass auch Feststellungen durch private Laboratorien zu unsicheren Lebensmitteln im Rahmen einer Freigabeanalytik behördlich meldepflichtig sind. Laut Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus Grube spielt es keine Rolle, ob die hinter der untersuchten Probe stehende Gesamtheit an Lebensmitteln bereits im Verkehr ist oder nicht.

Labormeldepflicht nach §44 Abs. 4a LFGB

Landesförderung für ReLumen durch MV

Das Verbundvorhaben ReLumen erhielt am 11. April 2024 von Minister Reinhard Meyer den Zuwendungsbescheid über neue Fördergelder vom Land Mecklenburg-Vorpommern. Auch Dr. Udo Meyer und Susanne Montag nahmen an dem Festakt teil. BIOSERV forscht an der Entwicklung präklinischer Verfahren zur Testung der Bio- und Hämokompatibilität gecoverter Stents.

Landesförderung für ReLumen durch MV
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