Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass auch Feststellungen durch private Laboratorien zu unsicheren Lebensmitteln im Rahmen einer Freigabeanalytik behördlich meldepflichtig sind. Laut Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus Grube spielt es keine Rolle, ob die hinter der untersuchten Probe stehende Gesamtheit an Lebensmitteln bereits im Verkehr ist oder nicht.